| 6 |
Vertragsdauer – Vorzeitige
Vertragsauflösung |
| 6.1 |
Die
Vertragslaufzeit ist mit 12 Monaten
bestimmt und verlängert
sich automatisch um weitere 12 Monate,
sollte nicht bis längstens 1 Monat
vor Vertragsende schriftlich per Brief,
Email oder Fax gekündigt werden.
Handy-Hotels-Austria ist berechtigt
den Vertrag ohne Angabe von Gründen
zu kündigen und die Daten
des Informationsanbieters ohne
Kostenersatz
vom System zu nehmen. |
| 6.2 |
Kündigungsgründe
sind unter anderem, wenn der Informationsanbieter
keine Daten zur Verfügung stellt
oder Daten, die den Erfordernissen
der Aktualität, Korrektheit, Umfassendheit,
Repräsentativität nicht entsprechen;
wenn Zahlungsrückstände,
trotz Mahnung vom Informationsanbieter
nicht bezahlt werden. Wenn beim Informationsanbieter
Zahlungsunfähigkeit eintritt oder
wenn über das Vermögen des
Informationsanbieters ein Insolvenzverfahren
eröffnet wird oder ein solches
mangels Masse abgewiesen wird.
Wenn Informationsanbieter negativen
touristischen
Content betreiben, und/oder terror-,
sex-, rassistische Texte, Videos,
Bilder usw. einspielen. |